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Regensburger Richter schieben Heizkosten-Abzocke Riegel vor

Urteil zu Wärmemengen-Zähler wegweisend für Heizkostenabrechnung

Mittelbayerische Zeitung, Freitag, 28. September 2001

Regensburg (mta). Das Amtsgericht Regensburg hat ein klärendes Urteil zur Heizkostenabrechnung gesprochen. Immer mehr Vermieter versuchen die Kosten für sogenannte Wärmemengenzähler auf die Mieter abzuwälzen. Sie schließen Serviceverträge mit Heizungsunternehmen, statt die Zähler selbst anzuschaffen. Dem haben die Richter nun ein Riegel vorgeschoben.

Der Streit welche Kosten der Vermieter tragen muss und welche der Mieter, ist ein Dauerbrenner. Einer der größten Posten in der Betriebskostenabrechnung sind die Heizkosten. Mit Wärmemengenzählern kann die verbrauchte Energie konkret für jede Wohnung ermittelt werden. Wer weniger heizt spart damit Geld. "Die Kosten für die Zähler müsste der Vermieter tragen", erläutert Willibald Bauer, Geschäftsführender Vorstand des Mietervereins. Viele Vermieter schlössen aber Service- und Wartungsverträge mit Heizungsfirmen ab. Sie beinhalten Einbau, Eichung und Instandhaltung der Geräte. Die Kosten für den Servicevertrag flössen in die Heizkostenabrechnung ein und das könne den Mieter teuer kommen, so Bauer. Das wäre alles kein Problem, wenn der Mieter mit den Wärmemengenzähler Brennstoff sparen würde. Aber das ist nicht immer so. Im Fall den das Amtsgericht jetzt entschieden hat, betrugen die Kosten für die Wartung und Eichung der Zähler und die Verbrauchsabrechnung rund 5300 Mark. Die Brennstoffkosten mit knapp 15 000 Mark lagen dagegen kaum unter den Heizkosten der Vorjahre. Der Einbau der Zähler war damit unwirtschaftlich, so die Amtsrichter. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist seit 01. September auch im allgemeinen Mietrecht gesetzlich verankert. Der Vermieter kann in seine Wohnung einbauen was er will. Die Kosten dafür kann er aber nur dann auf den Mieter abwälzen, wenn auf der anderen Seite eine Einsparung steht. Die Entscheidung der Regensburger Richter werde wegweisend für die Heizkostenabrechnung sein, meint Bauer. Das Urteil kann aber nicht als Grundsatzentscheidung gewertet werden, da andere Richter davon abweichen können.

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