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Die leidigen Nebenkosten

Welcher Mieter kennt diese Probleme nicht: die schon lange fällige Abrechnung der Nebenkosten kommt einfach nicht oder es fehlen die Belege, vielleicht stimmt auch die Quadratmeterzahl der Wohnung nicht, der Aufteilungsschlüssel ist undurchschaubar usw....

Einem unserer Mitglieder ging es besonders schlimm, denn trotz hartnäckiger und wiederholter Aufforderung legte der Vermieter einfach keine Abrechnung über die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters vor. In einem 1996 abgeschlossenen Prozeß erst wurde der Vermieter schließlich dazu verurteilt, Auskunft über die tatsächlich entstandenen Nebenkosten für den Dezember 1992 (!) sowie für den Zeitraum vom 01. Januar 1994 bis zum 31. Mai 1994 zu erteilen.

Doch selbst diese gerichtlich erzwungene Abrechnung war von zweifelhaftem Wert: Für den Dezember 1992 konnte der Vermieter schlicht und ergreifend einfach nicht mitteilen und belegen, welche Nebenkosten tatsächlich entstanden waren. Ebenso sah er sich außerstande, eine ordnungsgemäße Abrechnung mit Belegen für Januar bis Mai 1994 vorzulegen, denn die Koten für Heizung, Warmwasser, Abwasser, Grundsteuer schätzte er einfach und gab einen fiktiven, nicht nachprüfbaren oder belegbaren Betrag an. Die übrigen Positionen der Nebenkostenabrechnung wie Müllabfuhr, Hausmeister usw. konnte er zumindest für diesen Zeitraum mehr oder weniger korrekt belegen. Der Mieter mußte auf Grund dieser Tatsache erneut den Gang vor Gericht antreten, was sehr erfreuliche Folgen hatte. Der Vermieter wurde nämlich dazu verurteilt,

1. dem Mieter die geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen für Dezember 1992 vollständig zurückzuerstatten. Begründung: Der Vermieter sein seiner "Verpflichtung, über die Nebenkosten hinsichtlich dieses Zeitraums abzurechnen, nicht nachgekommen." Ferner seinen für den Mieter "die tatsächlich angefallenen Kosten nicht feststellbar"; der Mieter dürfe sich durchaus auf den Standpunkt stellen, daß trotz angefallener Nebenkosten keine feststellbaren Kosten angefallen seien.

2. für den Zeitraum von Januar bis Mai 1994 die nicht ordnungsgemäß belegten Kosten (für Heizung, Warmwasser, Abwasser, Grundsteuer) dem Mieter ebenfalls zurückzuerstatten, da eine nachprüfbare Abrechnung nicht existierte.

Fazit: Welches Mitglied unseres Vereins mit seiner Nebenkostenabrechnung - aus welchem Grund auch immer - nicht klarkommt, sollte diese Abrechnung unbedingt in der Geschäftsstelle des Vereins überprüfen lassen. Ebenfalls in die Sprechstunde sollten diejenigen Mitglieder kommen, deren Vermieter es versäumt, eine Nebenkostenabrechnung vorzulegen; maßgeblich für den Zeitpunkt der Abrechnung sind die jeweiligen mietvertraglichen Regelungen - deshalb Mietvertrag nicht vergessen!

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